Die Rechnungsstellung für die erbrachte medizinische Dienstleistung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Sie erfolgt nach dem Prinzip der Kostenerstattung, welche allen Patienten zur Verfügung steht.
Die Rechnungsstellung für die erbrachte medizinische Dienstleistung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Sie erfolgt nach dem Prinzip der Kostenerstattung, welche allen Patienten zur Verfügung steht.